Heute ist bekannt, dass der Hilfebedarf von Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil in den allermeisten Fällen so vielfältig, umfangreich und komplex ist, dass er Leistungen aus dem Gesundheitswesen, der Jugendhilfe und der Sozialhilfe und damit eine enge Abstimmung zwischen den verschiedenen Hilfesystemen sowie eine Zusammenarbeit aller beteiligten Professionen erfordert. Bisher gibt es aber weder ausreichend verbindliche interdisziplinäre Kooperations-und Vernetzungsstrukturen, noch eine systematische Regelversorgung mit qualifizierten, interdisziplinär ausgestalteten Hilfen, die eine adäquate und hinreichende Versorgung von Kindern psychisch erkrankter Eltern gewährleisten. Ebenso wenig werden fachlich notwendige Leistungen aus unterschiedlichen Gesetzbüchern koordiniert und mischfinanziert.
Die Arbeit mit den betroffenen Familien findet an der Schnittstelle zwischen Erwachsenenpsychiatrie und Jugendhilfe statt. Der Blick auf das gesamte Familiensystem fehlt meist. Das erschwert die Kooperation zwischen den Institutionen, da die Jugendhilfe oftmals trotz der vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, die sie für diese Familien bieten könnte, eher in ihrer Kontrollfunktion wahrgenommen wird.
Kinder haben häufig wenig Chancen auf Hilfe und Unterstützung, denn sie werden durch die vorherrschende Stigmatisierung psychischer Erkrankungen von ihren Eltern oft angehalten, über dieses Thema zu schweigen. Die notwendige Inanspruchnahme stationärer Behandlungsangebote lehnen Eltern häufig wegen der unzureichenden oder unklaren Betreuungs- und Versorgungssituation ihrer Kinder ab. Daher werden aktuell in der Erwachsenenpsychiatrie spezialisierte Mutter-Kind-Therapien entwickelt. Die bisher existierenden Angebote können aber den derzeitigen Bedarf keinesfalls decken. Problematisch für das Bestehen der Angebote ist vor allem die unsichere Finanzierung, die im Einzelfall mit dem Kostenträger verhandelt werden muss und oft nicht kostendeckend ist.
Ergotherapie – was ist das
Die Beschreibung dessen, was Ergotherapie als Profession ausmacht, spiegelt sich im aktuell vorherrschenden Paradigma des Berufsstandes wider. Im Fokus des aktuellen ergotherapeutischen Paradigmas steht die lebenslange interaktive Beziehung zwischen Mensch, Umwelt und Betätigung. Ergotherapeutisches Denken und Handeln ist geprägt von dem Bewusstsein, dass Betätigung ein menschliches Grundbedürfnis ist. Bedeutungsvolle Betätigungen und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind gleichermaßen elementar für Gesundheit und Wohlbefinden. Somit rücken die Betätigungsprobleme des Klienten ins Zentrum ergotherapeutischen Handelns und Denkens.
Dies bringt auch die 2007 vom Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE) verfasste Definition der Ergotherapie zum Ausdruck, die den Kern des Berufsbildes beschreibt. Klientenzentrierung steht hier ebenso im Fokus ergotherapeutischen Handelns wie Alltags- und Betätigungsorientierung. Darüber hinaus haben ergotherapeutische Interventionen das Ziel, Handlungsfähigkeit im Alltag, Teilhabe sowie die Lebensqualität der Klienten zu verbessern.
Zugang und Rahmenbedingungen ergotherapeutischer Leistungen für Familien und Kinder mit einem psychisch erkrankten Elternteil
Ergotherapie gehört heute zum Standardangebot sozialpsychiatrischer Versorgungsstrukturen in der allgemeinpsychiatrischen Versorgung und wird in vielen unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und Arbeitsbereichen erbracht. Dazu zählen neben den ergotherapeutischen Praxen und der stationären/teilstationären Behandlung im Krankenhaus auch sozialpsychiatrische Leistungen.
Sowohl die betroffenen Eltern als auch die Kinder sind Klienten der verschiedenen ergotherapeutischen ambulanten und stationären Settings. Der Indikationskatalog für Ergotherapie nennt diesbezüglich Therapieziele wie die Erlangung von Handlungskompetenzen im Alltag, Verbesserung sozioemotionaler Kompetenzen oder auch die Verbesserung der zwischenmenschlichen Interaktion sowie der Ausdauer und Belastbarkeit. Bezüglich der Behandlung psychischer Störungen im Erwachsenenalter stehen therapeutische Ziele wie die Verbesserung der Alltagsbewältigung, der Interaktion, des situationsgerechten Verhaltens und die Wiedererlangung von Handlungskompetenzen im Zentrum der Therapie. Die dargestellten Therapieziele stehen somit in direktem Bezug zu den im Alltag der Klienten auftretenden Betätigungsproblemen und gelten für alle ergotherapeutischen Settings.
Den grundsätzlichen Anspruch auf Ergotherapie regelt dabei im SGB V § 27 „Krankenbehandlung“. Diese umfasst unter anderem die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die Krankenhausbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Hierbei ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker, insbesondere bei der Versorgung mit Heilmitteln und bei der medizinischen Rehabilitation, Rechnung zu tragen.
Ambulante Ergotherapie wird in der Regel von niedergelassenen Ergotherapeuten erbracht. Eine wichtige Grundlage für die Arbeit in ergotherapeutischen Praxen ist die Heilmittelrichtlinie (HMR). Dabei ist Ergotherapie als Heilmittel eine „persönlich zu erbringende medizinische Leistung“ (§2, Abs.1, HMR) und setzt eine vertragsärztliche Verordnung voraus.
Dabei beinhaltet die Leistungsbeschreibung der ambulanten Ergotherapie als Anlage zu den Rahmenempfehlungen nach §125 Abs.1 SBG V dass „die Information, Beratung und Schulung des Patienten und/oder seiner Bezugspersonen über Ziele, die Wirkung und den Behandlungsverlauf der Ergotherapie … unverzichtbare Bestandteile der ergotherapeutischen Behandlung [sind]“.
Im Falle von Kindern psychisch erkrankter Eltern, bedeutet dies ganz konkret, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern sowie dem engen sozialen Umfeld (Schule, Kita Familienhilfe, Frühförderung etc) des Kindes ausdrücklich zur ergotherapeutischen Behandlung zählen und somit auch weitestgehend abrechenbar sind.